Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

pDL Campus live! Jetzt hier kostenfrei anmelden.
 

Die digitale Veranstaltungsreihe zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)

Der nächste pDL Campus live! zum Thema "Blutdruck im Griff: Aktuelle Leitlinien, pDL und Best Practices aus der PhiP-Aktion" findet am 07.04.2025 von 20:00 bis 21:30 Uhr online (via Zoom) statt.

Zur Website
 

Website für Patientinnen und Patienten

Auf einer Website finden Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen zu den fünf Dienstleistungen und ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung.

Zu den Materialien
 

Schulungs- & Informationsmaterialien

Sie wollen die pDL als dauerhaftes Angebot in Ihrer Apotheke implementieren? Sie möchten Ihr gesamtes Team für die pDL begeistern?

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Vertrag & Abrechnung

Sie haben Fragen rund um das Thema „Vertrag und Abrechnung“?

PhiP-Aktion „Wir messen mit!“

Am 03.02.2025 geht es auch in diesem Jahr wieder los! Alle PhiP sind herzlich zur PhiP-Aktion „Wir messen mit!“ eingeladen. Diese dreht sich rund um die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“: Innerhalb von 2 Wochen sollen so viele pDL wie möglich durchgeführt werden.

Mitmachen können Sie bis zum 04.07.2025.

Alle Infos finden Sie hier (Padlet).

Viel Spaß und viel Erfolg!

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pDL.

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pDL bei den Landesapothekerkammern

Sie suchen für die pDL einen direkten Kontakt zu Ihrer Apothekerkammer?

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Weiterführende Links

Weitere Informationen zu den pDL, außerhalb der zusammengestellten Arbeitsmaterialien, finden Sie hier.

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Abdruckgenehmigungen

Für die Verwendung der Dokumente der pharmazeutischen Dienstleistungen oder von Teilen daraus zu kommerziellen Zwecken, zum Beispiel in Büchern, Artikeln, Softwareprogrammen oder auf Veranstaltungen, erteilen wir Ihnen gern eine Abdruckgenehmigung. Bitte verwenden Sie dazu je nach Verwendungszweck das entsprechende Formular.

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